In Zeiten des Klimawandels wird der Sonnenschutz immer wichtiger. 30 Grad Celsius und mehr sind in Europa schon lange keine Seltenheit mehr. Dazu kommt noch der steile Einfallswinkel der Sonnenstrahlen. Da dies einen eindeutigen Mehrwert für die Immobilie durch eine höhere Lebensqualität bietet, gibt es dafür natürlich auch entsprechende Förderungen von BAFA 2021 und KfW.
Die Hintergründe für die BEG-Förderung
Der Klimaschutz steht ganz klar im Vordergrund. Dafür sollen die Renovierungsquoten in den nächsten zehn Jahren in der EU drastisch erhöht werden. Der Energieverbrauch für Kühlung und Heizung sollen um 18 % gesenkt werden. Das lässt sich bis zu 75 % mit neu eingebauten Fenstern, Fensterläden oder Jalousien sowie Dämmungen bewerkstelligen. Da diese Maßnahmen jedoch hohe Investitionskosten notwendig machen, ist die EU bereit, diese Modernisierungs- und Renovierungsvorhaben dementsprechend zu bezuschussen bzw. zu fördern.
Was ist dabei zu beachten?
Das neue Klimaschutzprogramm 2030 hat dazu geführt, dass es vier Förderprogramme gibt. Diese stammen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zur Vereinfachung wurden diese unter einem Hut als „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ tituliert. Die Fördergelder können sowohl für Neubauten als auch Sanierungsobjekte verwendet werden. Ausschlaggebend ist dabei die Energieeffizienz.
Die drei Teilprogramme der BEG
- BEG WG: Dabei stehen vor allem das Wohngebäude im Vordergrund der Förderung.
- BEG NWG: Das Projekt befasst sich mit Sanierung oder Neubau.
- BEG EM: Die Sanierung betrifft Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden oder Wohngebäuden.
Die Neuerungen aus 2021 bzw. 2022
Das betrifft vor allem den Wärmeschutz im Sommer. Jalousien, Rollläden und Markisen oder entsprechende Maßnahmen zur Bedienungsautomation (SmartHome, etc.). Die Förderungen dafür betragen bis zu 20 % des Investitionsbetrages. Zu Beginn 2022 sind Neuerungen durch das BMWI im Gespräch. Daher lohnt es sich, die Homepage des BMWI gerade für solche Vorhaben regelmäßig zu besuchen.
Wie können diese Förderungen beantragt werden?
Dafür ist die Vorlage der erfolgten Beratung durch einen Energieberater, der zertifiziert sein muss, notwendig. Ist der Einbau bereits erfolgt und wurde dieser beim Finanzamt geltend gemacht, gilt auch die Unterlage über die dadurch genehmigte Steuerermäßigung. Dadurch kann auch eine nachträgliche Bezuschussung erfolgen. Natürlich sollten auch entsprechende Unterlagen und Kostenvoranschläge für die Beantragung bei einem Neubau oder einer Sanierung vorliegen. Darunter fallen unter anderem die Herstellererklärung, der schriftliche Nachweis über die Beauftragung des Energieberaters sowie die Technische Projektbeschreibung (TPB). In der Regel werden diese größtenteils vom Energieberater gestellt. Darüber hinaus ist ein BEG-Förderantrag vonnöten.
Was ist eine TPB ID?
Das ist eine Identifikationsnummer, die der Energieberater vom BAFA für seine Technische Projektbeschreibung (TPB) erhält. Diese Nummer muss bei jedem Behördengang und Schriftverkehr angeführt werden.
Kann der Antrag auch online gestellt werden?
Das ist ganz bequem und einfach möglich, wenn alle Unterlagen vorhanden sind und Sie die TPB ID vorliegen haben.
Welche Schritte bis zur Auszahlung der Förderung sind noch zu berücksichtigen?
Es gibt zwei Möglichkeiten für den Beginn der Arbeiten. Entweder erfolgt die Beauftragung auf eigenes Risiko noch vor der Zusage der Förderung oder nach Erhalt des positiven Bescheides durch das KfW/BAFA
Nach den erfolgten Sonnenschutz-Arbeiten bestätigt der Energieberater mit der Fachhandwerkrechung sowie der Quittung über die erfolgte Bezahlung die professionelle Umsetzung beim KfW/BAFA.
Nach der Einreichung der Quittung und Bestätigung über die erfolgte Umsetzung des Projektes erfolgt die Auszahlung.
Welche Beträge sind realistisch?
Generell beträgt die Förderung 20 % der investierten Summe. Kredite werden mit einem Tilgungszuschuss von 20 % gefördert. Die niedrigste Investitionssumme, die gefördert wird, beträgt 2.000 Euro. Die maximale Fördersumme pro Jahr und Wohneinheit beträgt 60.000 Euro.
Sind Maßnahmen kombinierbar?
Das kommt immer darauf an, welche genau. Stehen beide Projekte im Zusammenhang mit der Energieeffizienz (Wärmeschutz, Kälteschutz, verbesserte Isolierung, Sonnenschutz, CO2-Emissionen, etc.) dann sind diese kombinierbar. Ein typisches Beispiel sind neue Fenster und Sonnenschutz.
Werden auch außenliegende Einrichtungen gefördert?
Seit 2021 ist auch das möglich. Dabei handelt es sich in erster Linie um Rollläden oder Jalousien, die an der Außenwand angebracht sind. Das können strahlungsabhängige Steuerungen oder Lichtlenksysteme sein. Das wäre ein gutes Beispiel für die BEG EM.
Wie hoch werden Einzelmaßnahmen bezuschusst?
Der Fördersatz für EM an der Gebäudehülle betragen 20 %. Die Mindestinvestition muss 2.000 Euro betragen. Die maximale Höhe der Förderung beträgt auch hier 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit (Isolierungen, Wärmedämmung, etc.).
Wie sehen die Kosten für den Energieberater aus?
Diese werden mit 50 % veranschlagt. Der maximale Förderbetrag dafür beträgt 5.000 Euro.
Wichtig:
Der Stichtag für den Beginn des Projektes ist immer der Tag der Auftragserteilung!
Die Vorteile einer BEG-Förderung
Diese liegen klar auf der Hand. Die Kosten werden minimiert. Der Energieberater steht immer und jederzeit mit professionellem Rat zur Seite. Das gilt natürlich auch nach der Fertigstellung des Projektes. Kommt es zu Problemen mit den Behörden oder der Umsetzung durch die Professionisten, ist der Energieberater eine sehr gute fachkundige Anlaufstelle zur Lösung der Probleme. Kosten können auch steuerlich abgesetzt werden. Der Wert der Immobilie wird zudem deutlich gehoben. Deshalb rentiert sich auch die Investition in Sanierungen mit Sonnenschutzanlagen, wenn ein Verkauf angedacht ist. Damit lassen sich höhere Gewinne erzielen. Der Mehrwert für einfach Sonnenschutzeinrichtungen wie Jalousien kommen vor allem Familien mit Kindern im Sommer zugute.